Parlamentarische Untersuchungskomission

Die Zweikammer (Senat und Parlament) Untersuchungskommission über die Gründe für die Verschleierung von Faszikeln über nazi-faschistische Verbrechen wurde mit dem Gesetz Nr. 107 vom 15. Mai 2003 eingesetzt. Sie sollte die anomale “provisorische” Archivierung und die konsequente Verschleierung der 695 Aktenbündel der gerichtlichen Ermittlungen untersuchen, welche die Anzeigen über die schwerwiegenden, von den Nazi-Faschisten während des Zweiten Weltkrieges in Italien verübten Verbrechen enthielten und 1994 im Palazzo Cesi, dem Sitz der Allgemeinen Militäranwaltschaft in Rom, aufgefunden wurden.

An der Kommission wirkten 15 Abgeordnete und 15 Senatoren mit, die vom Präsidenten des Senats bzw. vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer ernannt wurden. Sie hatte die Aufgabe, die Inhalte jener Aktenbündel und die Gründe für ihr Wiederauffinden im Palazzo Cesi zu untersuchen. Es sollten die Motive, die zur Verschleierung der Akten führten, die Identifizierung der spezifischen Verantwortung; die Ursachen für die fehlende Identifizierung und Verfolgung der Verantwortlichen und dem nationalen und internationalen Recht widersprechendes Verhalten benannt werden. Eine beachtliche Menge von Archivmaterial wurde gesammelt (einiges bis dahin geheim und unzugänglich) und in Zusammenarbeit mit einigen Historikern, ausgewertet.

Die Kommission beendete nach drei Jahren Arbeit ihr Mandat innerhalb der XIV. Legislaturperiode mit der Vorlage von zwei Abschlussberichten (eine von der Mehrheit, eine von der Minderheit) über die Ergebnisse der Untersuchung. Die Berichte wurden am 8. Februar 2006 veröffentlicht.

Seit dem 15. Februar 2016 hat das Historische Archiv der Abgeordnetenkammer das Verzeichnis der freigegebenen Dokumente folgende Institutionen online zugänglich gemacht: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Verteidigungsministerium, der Militärische Abschirmdienst – SISMI, das Römische Gericht (Tribunale Ordinario di Roma) und der Militärgerichtsrat. Die Benutzer können digitale Kopien der während der Arbeit der Untersuchungskommission benutzten Dokumente bekommen.